In einem Mehrfamilienhaus lief in einer Wohnung im Erdgeschoss Wasser aus der darüber liegenden Wohnung. Eine erste Lageeinschätzung über den Balkon im ersten OG, lieferte keine Hinweise.
Nachdem die Wohnungstür mit dem Türöffnungssatz geöffnet wurde, konnte kein Wasserrohrbruch festgestellt werden.